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Tipps & Ratschläge
Warum einen KFZ-Sachverständiger / Gutachter beauftragen?
Ihr gutes Recht im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist…
- einen Kfz-Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu beauftragen
- einen Rechtsanwalt zur Schadenabwicklung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzuschalten
- eine Reparaturkostenabrechnung entweder auf Basis des Gutachtens oder der Werkstattrechnung zu verlangen
- die freie Wahl der Werkstatt
- eine Nutzungsentschädigung, falls Sie kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen
- eine Entschädigung für eine festgestellte Wertminderung und alle zusätzlichen Kosten
Nach der hierzulande geltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge (siehe u.a. BGH vom 22.07.2014, AZ: VI ZR 357/13) sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens, welche wiederum diejenige Partei zu tragen hat, die im Prozess unterliegt. Gemäß dem BGB § 249 ist bei einem KFZ- Haftpflichtschadenfall der Unfallverusacher gegenüber dem Unfallgeschädigten verpflichtet, den entstandenen Schaden am Fahrzeug und die zusätzlich entstandenen Kosten zu entschädigen.
Um die, aus einem unverschuldeten Verkehrsunfall entstandenen (Schadens-) Ansprüche zu sichern und geltend zu machen, sollte man grundsätzlich ein Schaden-bzw. Unfallgutachten von einem neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständiger erstellen lassen. Darüber hinaus dienen diese Gutachten der Feststellung des tatsächlichen Schadenumfanges und durch die umfassende Lichtbilddokumentation haben diese Gutachten auch einen beweissichernden Charakter.
Ein KFZ-Gutachten ist für die Kenntniserlangung von Schadenart und Schadenhöhe, sowie zusätzlicher Positionen wie Restwert, Wiederbeschaffungswert, einer möglichen Minderung des Wertes und dem üblichen Tagessatz zur Nutzungsausfallentschädigung. Das KFZ-Gutachten ist damit eine Anforderung zur Erfolg Ihrer Erwartungen beim Schädiger bzw. dessen Haftpflicht.
Zusätzlich zum Schadenumfang am KFZ können in der Regel alternative Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wie Schmerzengeld, Anwaltskosten, Verdienstausfall und Zusätzliche. Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist der KFZ-Sachverständiger jedoch nicht autorisiert. Dafür sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte, etc. hinzuzuziehen.
Ihre Ansprüche bei einem unverschuldeten Unfall
Sachschaden am Fahrzeug
Sachverständigenkosen / Gutachterkosten
Scherzensgeld
Arztkosten
Rechtsanwaltskosten
Abschleppkosten / Bergungskosten
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
Wertminderung
Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Handy, Laptop, Kleidung, Ladung)
Verdienstausfall
Ab- und Anmeldekosten
Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
Finanzierungskosten
Entsorgungkosten
Standkosten
Probefahrten
Weitere unfallrelevante Ansprüche

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